• Sie gestalten die Energiewende aktiv mit
• Sie investieren Ihr Geld in nachhaltige Projekte in der Region
• Sie haben ein Mitspracherecht in der Genossenschaft
• Sie profitieren vom Erfolg der Genossenschaft durch Erhalt von Dividenden
Mitglied der Genossenschaft „Bürgerenergie Wachtendonk eG“ können natürliche und juristische Personen werden. So soll den Bürgern – aber auch Unternehmen – unserer Region die Möglichkeit gegeben werden, sich aktiv und individuell am Klimaschutz zu beteiligen.
EIn Geschäftsanteil beträgt 500,00 €. Die Höhe der Beteiligung ist derzeit auf maximal 5 Anteile beschränkt. Jedes Mitglied hat künftig in Abhängigkeit von umsetzbaren Projekten ein “ Vorkaufsrecht“ auf weitere Anteile.
Die Haftung des Mitgliedes beschränkt sich auf die von ihm gezeichneten Geschäftsanteile. Eine darüber hinaus gehende Haftung besteht für das Mitglied nicht.
Für die Mitglieder ist die Auszahlung einer jährlichen Dividende auf ihre Geschäftsanteile vorgesehen, deren Höhe sich am jeweiligen Jahresergebnis der Genossenschaft bemisst und von der Generalversammlung jährlich neu beschlossen wird. Die ausgeschütteten Dividenden stellen für die Mitglieder, die die Mitgliedschaft im Privatvermögen halten, Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 21 EStG dar.
Gemäß der Satzung der Genossenschaft ist die Kündigung von Geschäftsanteilen mit einer Frist von 4 Jahren ausgestaltet. Eine lange Kündigungsfrist dient der Sicherung der Eigenkapitalbasis der Genossenschaft und somit der langfristigen Stabilität des Unternehmens.