Klimaschutz vor der eigenen Haustüre mitgestalten und miterleben!

Welche Vorteile habe ich als Mitglied?

• Sie gestalten die Energiewende aktiv mit
• Sie investieren Ihr Geld in nachhaltige Projekte in der Region
• Sie haben ein Mitspracherecht in der Genossenschaft
• Sie profitieren vom Erfolg der Genossenschaft durch Erhalt von Dividenden

Wer kann Mitglied werden?

Mitglied der Genossenschaft „Bürgerenergie Wachtendonk eG“ können natürliche und juristische Personen werden. So soll den Bürgern – aber auch Unternehmen – unserer Region die Möglichkeit gegeben werden, sich aktiv und individuell am Klimaschutz zu beteiligen.

Wie kann ich mich beteiligen?

Ein Geschäftsanteil an unserer Genossenschaft beträgt 500,00 €. Im Zuge des neuen Windparks Wankumer Heide haben unsere Mitglieder aktuell die Möglichkeit, zusätzliche Anteile zu zeichnen.

Dabei gilt eine neue Obergrenze von maximal 20 Anteilen pro Mitglied (Gesamtbestand aus bestehenden und neuen Anteilen). Mitglieder, die diesen Höchstwert bereits erreicht oder überschritten haben, können in dieser Zeichnungsrunde keine weiteren Anteile erwerben. Sollte das für unsere Genossenschaft vorgesehene Gesamtkontingent vorzeitig erschöpft sein, wird die Zuteilung für neue und bestehende Mitglieder auf höchstens 5 Anteile begrenzt. Die Bearbeitung erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der Beteiligungserklärungen.

Wie haftet ein Mitglied der Genossenschaft?

Die Haftung des Mitgliedes beschränkt sich auf die von ihm gezeichneten Geschäftsanteile. Eine darüber hinaus gehende Haftung besteht für das Mitglied nicht.

Sind Dividenden vorgesehen?

Für die Mitglieder ist die Auszahlung einer jährlichen Dividende auf ihre Geschäftsanteile vorgesehen, deren Höhe sich am jeweiligen Jahresergebnis der Genossenschaft bemisst und von der Generalversammlung jährlich neu beschlossen wird. Die ausgeschütteten Dividenden stellen für die Mitglieder, die die Mitgliedschaft im Privatvermögen halten, Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 21 EStG dar.

Kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Gemäß der Satzung der Genossenschaft ist die Kündigung von Geschäftsanteilen mit einer Frist von 4 Jahren ausgestaltet. Eine lange Kündigungsfrist dient der Sicherung der Eigenkapitalbasis der Genossenschaft und somit der langfristigen Stabilität des Unternehmens.